Studienplatzklage Master Studiengang - Wir machen Studierende
Master Studienplatz eingeklagt werden kann.
Selbstverständlich!
Der Prozess ist mitunter ein anderer, ggf. muss eine Prüfung auf Erfolg im Vorfeld stattfinden, weil von der ablehnenden Hochschule fehlende ECTS oder Module bemängelt wurden.
Grundsätzlich jedoch ist jeder Studiengang einklagbar.
Wir machen uns stark für Ihr Recht auf freie Berufswahl!
Seit über 50 Jahren im Hochschulrecht tätig.
Herr René Pichon ist einer der wenigen Fachanwälte für Verwaltungsrecht,
der im Bereich der Studienplatzklage tätig ist.
Und dies seit 1974!
Infomrieren Sie sich unverbindlich bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch.
Wir machen Studierende!
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055