Studienplatzklage Medizin - Wir machen Studierende - Gewußt wie!
ebenso ist auch die Studienplatzklage Architektur möglich.
Das Studienfach Schiffsbau, Soziale Arbeit, Molekularbiologie .... Es gibt kein Studienfach, was nicht eingeklagt werden kann.
Selbstverständlich gibt es Unterschiede. Aber zunächst nehmen wir den einfach Fall an. Sie haben sich auf ein Studienfach beworben und eine Absage / Ablehnungsbescheid erhalten.
In der Regel wird es hier schon "brenzlig", denn die Ablehnungsbescheide werden oftmals versendet, nachdem die Frist zum Einreichen einer Studienplatzklage verstrichen ist.
Darum: Warten Sie nicht den Erhalt der Ablehnungsbescheide ab!
Die erste Frist zum Einreichen einer Studienplatzklage ist z. B. für Baden-Württemberg - Mecklenburg-Vorpommern - Thüringen und Sachsen-Anhalt ist bereits der 15.07. für das Wintersemester bzw. der 15.01. für das Sommersemester! ...... Völlig unabhängig vom Erhalt des Ablehnungsbescheides.
Diese Frist gilt für das Einreichen der Anträge auf außerkapazitäre Zulassung (die sog. Studienplatzklage) bei den entsprechenden Universitäten / Hochschulen / Fachhochschulen. Bei den FHs können mitunter andere Fristen gelten.
Auch gilt für die Humboldt Universität, Berlin für Master Studiengänge eine andere Frist als für die anderen Studiengänge.
Erkundigen Sie sich im Vorfeld, so dass Sie die Erfordernisse und Fristen kennen. So können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob eine Studienplatzklage ein gangbarer Weg für Sie ist.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, rufen Sie uns an.
Wir sind seit über 50 Jahren auf dem Gebiet der Studienplatzklage für Sie tätig und unterstützen Sie mit unserer Expertise individuell und diskret.
zurück
Rufen Sie uns an
Kontakt
Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055