Studienplatzklage Pichon wünscht ein gesundes, erfolgreiches und gutes neues Jahr!
Wenn es auch ungewöhnlich klingt, die erste zu wahrende Frist für eine
Studienplatzklage Medizin
Studienplatzklage Zahnmedizin
Studienplatzklage Lehramt
oder was auch immer Sie studieren möchten - ist bereits der 15. Januar!
Die Studienplatzklage teilt sich grob in 2 essentielle Schritte auf:
Zum Einen muss ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung FRISTGERECHT an die jeweilige Universität gestellt werden.
Desweiteren ist in der Folge der Antrag auch an das zuständige Verwaltungsgericht zu stellen.
Um hier keine Fristen zu versäumen, kommen Sie frühzeitig auf uns zu. Sicher, auf den letzten Drücker ist meist auch noch die Antragstellung möglich. Tatsächlich jedoch ist für alle Beteiligten ein organisiertes, strukturiertes Vorgehen von Vorteil.
Die erste zu wahrende Frist für eine STUDIENPLATZKLAGE ist der 15. Januar für die Studienplatzklagen zum Sommersemester.
Die Fristen sind nach Bundesländern aufgeteilt.
Die Frist der Studienplatzklage zum Sommersemester 15.01.2026 gilt für
Baden-Württemberg (z. B. Tübingen, Ulm, ..Heidelberg...)
Mecklenburg-Vorpommern (z. B. Rostock, ...)
Sachsen-Anhalt (z. B. Magdeburg, ..)
Thüringen (z. B. Jena, ...)
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info at studienplatzklage-pichon.de) oder telefonisch 02361 / 59 0 55.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit der Studienplatzklage Pichon seit 52 Jahren zum Wunschstudium.
Wir haben uns vor vielen Jahrzehnten auf das Thema Hochschulrecht und Studienplatzklage spezialisiert und widmen uns ausschließlich der Studienplatzklage für alle Studienfächer - in allen Bundesländern.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
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