Studienplatzklage Wintersemester

11. 07. 2025

Sie wollen Ihren Studienplatz einklagen?

Zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen!

Die erste wichtige Frist für die Studienplatzklage ist ebenfalls der 15. Juli 2025.

Versäumen Sie nicht die Chance auf Studienplatzklagen in den Bundesländern

Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen!

In diesen Bundesländern ist es zwingend erforderlich bis zum 15.07.2025 die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung an die jeweiligen Universitäten zu stellen.

Zögern Sie nicht,

warten Sie NICHT den Ablehnungsbescheid ab. Erkundigen Sie sich, unverbindlich bei der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklagen.

Wir sind seit über 51 Jahren auf dem Gebiet der Studienplatzklagen spezialisiert.

 

Sie wollen Ihren Studienplatz einklagen?

Rufen Sie uns an, 

unverbindlich,

nutzen Sie das kostenfreie, telefonische Erstgespräch mit unserer Kanzlei.

Wir sind diesen Samstag, den 12. Juli 2025 für Sie telefonisch erreichbar. Rufen Sie uns an, zwischen 10 und 17 Uhr informieren wir Sie gerne zu IHREN individuellen Möglichkeiten der Studienplatzklage. 

Auch am Samstag für Sie da!

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Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr