Tiermedizin Studienplatzklage
Eine Studienplatzklage kann auch für die Tiermedizin geführt werden.
Ganz gleich, ob Sie bereits im Ausland Ihr Studium begonnen haben und z.B. nach dem 4. Fachsemester wieder nach Deutschland zurückkommen möchten oder aber hier zum 1. Fachsemester Tiermedizin einsteigen wollen.
Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten der Studienplatzklage Tiermedizin.
In der Bundesrepublik gibt es nur 5 Universitäten bzw. Hochschulen, an denen Tiermedizin studiert werden kann.
Berlin - Hannover -Gießen - Leipzig und München.
Auch die Studienplatzklage Tiermedizin ist FRISTENgebunden, doch diese sind - bis auf Gießen zu jedem Wintersemester 01. September - recht spät im Herbst.
Informieren Sie sich noch für Ihren möglichen Studienplatz in der Tiermedizin über die Studienplatzklage.
Die nächste Frist betrifft den 15.10.2025 noch für dieses WIntersemester.
Warten Sie NICHT auf Ihren Ablehnungsbescheid, immer wieder stellen wir fest, dass durch die verzögerte Zustellung der Ablehnungsbescheide wichtige Fristen versäumt werden.
Wir freuen uns auf Sie.
Unser gesamtes Team hat sich auf die Studienpatzklage spezialisiert, profitieren Sie von über 51 Jahren Expertise.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055