Warten Sie nicht den Ablehnungsbescheid ab...

12. 03. 2025

Ihnen laufen die Fristen zur Studienplatzklage sonst womöglich ab.

Die Studienplatzklage besteht im Großen und Ganzen aus 2 Teilen.

Der eine Teil ist fristgebunden! Dies ist der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung an die entsprechenden Universitäten bzw. Hochschulen.

Diese Fristen sind zum Teil eins mit den Bewerbungsfristen zum Sommer- bzw. Wintersemester, also z. B. der 15.07. eines jeden Jahres für das WIntersemester.

Daher ist es auch nicht zu empfehlen, die Ablehnungsbescheide / den Ablehnungsbescheid abzuwarten

denn dann sind erfahrungsgemäß mehrere Fristen bereits verstrichen.

 

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, evtl. eine Studienplatzklage realisieren zu wollen, so erkundigen Sie sich FRÜHZEITIG!. Vielleicht schon während der Klausur Phase in der Abitur Zeit oder schon vor dem Physikum im Auslandsstudium.

Es geht ja zunächst darum, Informationen zu sammeln.

Und wenn Sie diese dann haben, können Sie im Bedarfsfall auch keine Frist versäumen.

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir bieten Ihnen ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch. 

Wir sind seit über 50 Jahren auf dem Gebiet des Hochschulrechts tätig und einer der ersten Kanzleien, die Studienplatzklagen durchgeführt haben. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung.

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