Warten Sie nicht den Ablehnungsbescheid ab
Oftmals wird nicht bedacht, dass nicht der Ablehnungsbescheid die Frist für eine Studienplatzklage vorgibt.
Es sind Bundesland-geregelte Fristen, die die Studienplatzklage betreffen.
Selbstverständlich ist - besonders wenn sie nah am geforderten NC sich bewegen - die Hoffnung auf Zulassung zum Wunschstudium durch die eigene Bewerbung immer groß.
Das Warten auf den Ablehnungsbescheid kann jedoch durchaus bedeuten, dass die Frist zur Studienplatzklage für die Wunsch Uni abgelaufen ist.
Und dann ist da - leider - keine Möglichkeit mehr, den sog. Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zu stellen.
Möchten sie weitergehende Informationen zum Thema Studienplatzklage und Fristen?
Kontaktieren sie uns - wir freuen uns auf SIE.
Wir sind seit 1974 auf dem Gebiet der Studienplatzklage unterwegs und betreuen professionell Ihren Weg zum Wunschstudium.
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