Wie erhalte ich einen Studienplatz in NRW
Sie möchten in NRW studieren?
Sie möchten Ihren Studienplatz in NRW - z.B. in Aachen, Wuppertal, Bochum oder einer anderen Universitätsstadt in NRW einklagen?
Wir erklären Ihnen, wie!
Eine Studienplatzklage besteht in der Regel aus zwei Teilen, manchmal auch drei oder vier. Hierzu später.
In NRW gilt die zwingende Voraussetzung, sich sog. innerkapazitär beworben zu haben, falls eine Studienplatzklage angestrebt wird.
Das bedeutet, Sie müssen sich regulär über die Hochschule, hochschulstart oder andere zentrale Vergabeverfahren beworben haben.
Im ersten Schritt der Studienplatzklage wird der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung an der entsprechenden Universität gestellt - in NRW gibt es hierfür grundsätzlich Ausschlußfristen. Zum Wintersemester 2026/2027 ist dies der 30.09.2026.
Zeitnah erfolgt dann auch die Antragstellung an das zuständige Verwaltungsgericht.
Diese beiden Schritte sind grundsätzlich erforderlich.
Einige Universitäten fordern, dass Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt wird oder Klage, das ist jedoch nicht überall erforderlich.
Das ENTSCHEIDENE Kriterium wenn Sie eine Studienplatzklage erwägen ist, NICHT den ABLEHNUNGSBESCHEID abzuwarten.
Es gibt in einigen Bundesländern sog. FRÜHE FRISTEN, zum Teil schon zum 15.07. eines jeden Jahres für das Wintersemester, die zwingend eingehalten werden müssen.
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