Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

10. 02. 2025

Einen Medizinstudienplatz erhalten ohne 1er Abitur? Ist das möglich?

Bei der Studienplatzklage Medizin wird durch die fristgerechte Antragstellung zunächst bei der entsprechenden Universität ein Verfahren auf den Weg gebracht, der dann (in aller Regel - hierzu später) durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren beendet wird und im besten Fall mit der Zuweisung eines Medizin-Studienplatzes endet.

Doch der Reihe nach!

Die Universitäten müssen jedes Jahr zu einem bestimmten Stichtag Berechnungen durchführen, wieviele StudentInnen diese aufnehmen können und was an Mitteln (finanziell und z. B. örtlich - also an Platz) für die ordnungsgemäße Lehre zur Verfügung stehen.

Diese Berechnungen sind in den jeweils für die Bundesländer gültigen Kapazitätsverordnungen geregelt. 

(s. z.B: KapVO NRW; hier ein Auszug: "§ 3 Grundsätzliche Berechnung
Die jährliche Aufnahmekapazität eines einer Lehreinheit zugeordneten Studiengangs ergibt sich aus dem bereinigten Lehrangebot je Jahr, dividiert durch den gewichteten Curriculareigenanteil aller der Lehreinheit zugeordneten Studiengänge und multipliziert mit der jeweiligen Anteilquote. Das Ministerium gibt ein einheitliches Berechnungsprogramm vor.")

Bei der Studienplatzklage wird vom jeweils zuständigen Verwaltungsgericht die Berechnung der jeweiligen Universität geprüft.

Finden die entsprechenden VerwaltungsrichterInnen weitere freie Studienplätze - also nicht genutzte Kapazitäten bzw. falsche Kapazitätsberechnungen - so werden in aller Regel über Losverfahren diese "aufgedeckten" Studienplätze vergeben. Diese Studienplätze werden außerkapazitäre Studienplätze oder verschwiegene Studienplätze genannt.

Dies geschieht ohne die Berücksichtigung der Abiturnote!

Was an dieser Stelle auch wichtig ist zu erwähnen!!!! Die eigene Bewerbung über hochschulstart spielt für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung nur eine untergeordnete Rolle. Korrekt ist, dass in zahlreichen Bundesländern eine Studienplatzklage nicht möglich ist ohne den Nachweis, dass eine eigene Bewerbung stattgefunden hat. Dies ergibt durchaus Sinn, sollte doch unbedingt versucht werden, auf eigene Faust einen Studienplatz zu erhalten.

Gemäß der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus den 70er Jahren sind die Universitäten verpflichtet, ihre Kapazitäten komplett auszuschöpfen und an der Mitwirkung der Überprüfung der Berechnungen teilzunehmen und diese aktiv zu unterstützen.

Diese Berechnungen sind derart umfangeich und auch nicht ganz unkompliziert, Fehler sind hier eher die Regel. Die Chance auf den Studienplatz Medizin ist demanch sehr realistisch.

Informieren Sie sich gerne bei einem kostenfreien, unverbindlichen telefonischen Erstgespräch - wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und zeigen Ihnen Ihre realistischen Möglichkeiten und Chancen auf!

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