Zulassung zum 5. Fachsemester Medizinstudium - Wir machen Studierende
zum 5. Fachsemester Medizinstudium an der Universität Lübeck.
Infolge der Antragstellung auf außerkapazitäre Zulassung zum Medizinstudium klinischer Teil erlangte unsere Mandantschaft die Zulassung zum Studium am Wohnort!
Die Studienplatzklage ist nicht nur für das 1. Fachsemester Medizinstudium ein gangbarer Weg, auch für die Rückkehrer aus dem Ausland ist die Studienplatzklage - meist der einzige - Weg, um den klinischen Teil des Studiums in der Bundesrepublik fortzusetzen.
Dank der Studienplatzklage - berufend auf das Grundrecht der freien Berufswahl - haben wir als Kanzlei schon tausenden Studierwilligen generationenübergreifend zum Wunschstudium verholfen.
Profitieren Sie von unserer über 50-jährigen Erfahrung in Sachen Studienplatzklage - kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
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