Zum klinischen Teil des Medizin Studiums nach Deutschland? Die Studienplatzklage kann auch hier helfen!
äußern bei uns den Wunsch, für den klinischen Teil des Medizinstudiums nach Deutschland zurückzukehren.
Völlig legitim, denn dieser Teil des Studiums der Medizin und der Zahnmedizin stellen an die Studierenden erneut große Herausforderungen.
Sprachbarrieren beim Patientenkontakt, aber natürlich auch unter den neuen Kolleg*Innen in den jeweiligen Krankenhäusern.
Die Studienplatzklage kann nicht nur beim Einstieg in das 1. Fachsemester des Studiums unterstützen, sondern auch für höhere Fachsemester bzw. für den klinischen Teil des Studiums.
Sie sind interessiert?
Nutzen Sie das kostenfreie, telefonische Erstgespräch mit den Fachleuten unserer Kanzlei, unsere Expertise geht zurück bis in das Jahr 1974, wir sind quasi die Dinosaurier in Sachen Studienplatzklage.
Sie haben Ihr Physikum bestanden oder wollen bereits vorher / nachher das Studium in Deutschland fortsetzen?
Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.
Schreiben Sie uns eine email info (at) studienplatzklage-pichon.de - nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen einfach an unter 023 61 / 59 0 55.
Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei zum Thema Studienplatzklage!
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
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