Studienplatz einklagen - nicht auf den Ablehnungsbescheid warten
Und das nicht nur bei der eigenen Bewerbung, z. B. über hochschulstart.
Um einen Studienplatz einklagen zu können, muss neben der eigenen Bewerbung, zuerst ein Antrag an die Universität gestellt werden und erst dann an das Verwaltungsgericht.
Die Anträge an die Universitäten unterliegen Fristen, daher ist es wichtig, sich frühzeitig um die Studienplatzklage zu kümmern.
Informieren Sie sich bei einem kostenfreien, telefonischen Erstgespräch.
Vertrauen Sie unserer Expertise - Wir sind die älteste Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
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Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
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