Studienplatz einklagen - nächste Frist
Die nächste zu wahrende Frist ist der 01. September für das anstehende Wintersemester.
Diese Frist gilt für das Bundesland Hessen.
Möchten Sie einen Studienplatz in Hessen einklagen? So kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, damit wir Sie umfassend und individuell informieren können.
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Das Recht auf freie Berufswahl ist grundgesetzlich durch Art. 12 Abs. I Grundgesetz garantiert.
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