Weitere Zulassungen über die Studienplatzklage bewirkt
Wir gratulieren unserer Mandantschaft zu den ausgelosten Studienplätzen für die Humanmedizin.
Haben auch Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten und wünschen sich so sehr zu studieren?
Die Studienplatzklage ist ein möglicher Weg zur Erlangung des gewünschten Studienplatzes, auch bei Quereinstieg, Ortswechsel oder Zweitstudium ist eine Klage möglich.
Erkundigen Sie sich bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch, wir sind seit über 45 Jahren in Sachen Studienplatzklage tätig.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Pichon & Pichon
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
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