Zulassung zum höheren Fachsemester der Psychologie

02. 03. 2023

Die Studienplatzklage verhilft auch zum Studienplatz für das höhere Fachsemester zum Psychologie Studium

Große Überraschung für die Mandantin - im Vergleichswege erzielt unsere Kanzlei Pichon und Pichon die Zulassung zum 3. Fachsemester zum Bachelorstudium der Psychologie.

Wir freuen uns, dass die Erwartungshaltung übertroffen wurde und wir heute die freudige Nachricht überbringen durften.

Die Studienplatzklage verhilft nicht nur in den klassischen Fällen zum gewünschten Studienplatz. Es ist auch möglich, die Studienplatzklage für höhere Fachsemester zu mandatieren.

Ebenso muss es nicht immer das Medizinstudium sein oder die Psychologie.

Das Studium der Zahnmedizin, das der Veterinärmedizin, des Lehramtes, Soziale Arbeit, Architektur, Naturwissenschaften, Sprachen - es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Studienplatzklage bzw. Kapazitätsklage Sinn macht. Aber auch der reine Widerspruch gegen die Argumente des Ablehnungsbescheides, z. B. wenn ECTS nicht anerkannt wurden, ist ein Fall für die Studienplatzklage.

Kontaktieren Sie uns und werden Teil unserer Erfolgsgeschichte. Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Studienplatzklagen.

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