Bei einer Studienplatzklage sind Fristen zu beachten!

13. 04. 2023

Die Studienplatzklage ist nicht nur formgebunden, sondern auch fristgebunden. Um erfolgreich klagen zu können, sind diese zwingend einzuhalten.

Die Fristen für Studienplatzklagen sind zwingend einzuhalten, um erfolgreich klagen zu können.

Diese Fristen sind in aller Regel Bundesland gebunden.

Die nächste Frist für eine Studienplatzklage betrifft das Bundesland Niedersachsen, hier sind zum Besipiel die Universität Göttingen und Hannover ansässig.

Für Sachsen gilt ebenfalls die Frist 15.04.2023, hier sind beispielsweise die Universität Chemnitz, Uni Leipzig und Dresden betroffen.

Da diese Frist auf einen Samstag fällt, muss der Antrag bis Freitag eingegangen sein.

Versäumen Sie nicht diese wichtige Frist und melden sich bei uns zu einem unverbindlichen Gespräch um Ihnen Ihre Chancen und Möglichkeiten aufzeigen zu lassen.

Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.

Ihr Team der Studienplatzklage Pichon + Pichon

 

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