Abitur in der Tasche - Bewerbung für eine Studienplatz muss fristgerecht erfolgen
Glückwunsch zum bestandenem Abitur!
Ein weiterer Meilenstein ist erreicht. Vielleicht ist es nicht so gelaufen wie gewünscht, aber zunächst ist es geschafft, Abi in der Tasche!
Nicht zu vergessen ist nun, sich fristgerecht auf einen Studienplatz zu bewerben. AUCH, wenn nicht der gewünschte NC für das Traum Studium erreicht ist.
Eine Studienplatzklage kann helfen, den begehrten Studienplatz zu erhalten. Jedoch ist vielfach die eigene Bewerbung die Voraussetzung.
Zögern Sie nicht unser Angebot für ein erstes kostenfreies telefonisches Gespräch in Anspruch zu nehmen. WIr sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
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