Und immer wieder Ablehnungsbescheide

29. 08. 2023

Bitte warten sie NICHT auf die Ablehnungsbescheide! Viele Bundesländer haben eine sog. FRÜHE FRIST, die unbedingt einzuhalten ist für eine

STUDIENPLATZKLAGE!

Viele Studierwillige warten erst den Ablehnungsbescheid ab! Das kann durchaus fatale Folgen haben.... Nämlich, dass eine Studienplatzklage dann nicht mehr möglich ist.

Wenn die Abitur Note offensichtlich nicht ausreicht, um auf regulärem Wege zugelassen zu werden, dann wenden Sie sich FRÜHZEITIG ratsuchend an eine Kanzlei mit Erfahrungspotenzial in Sachen Studienplatzklage.

Eine Studienplatzklage ist mehrstufig aufgebaut. Neben der eigenen Bewerbung muss ein Antrag an die jeweilige Universität gestellt werden, der ist FRISTGEBUNDEN. Dann erst folgt der Antrag an das Verwaltungsgericht, der ist zeitnah aber nicht fristgebunden zu stellen.

Keine Sorge! Es sind noch viele Bundesländer, deren Fristen noch nicht abgelaufen sind.

Achtung! Die nächste Frist ist jedoch schon am 01.09. Hessen.

Kontaktieren Sie uns kostenfrei bei einem telefonischen Erstgespräch.

Ihre Kanzlei Pichon + Pichon, Studienplatzklagen seit 1974!

 

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

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