Immer noch keinen Studienplatz?
Die Studienplatzklage ist unabhängig von der Abitur Note, außer im Bundesland Hamburg. Hier wird diese dennoch mit einbezogen.
Nichtsdestotrotz ist eine Studienplatzklage oft der einzige Weg, das Studium aufnehmen zu können.
Doch auch hier sind Fristen zu beachten und einige andere Erfordernisse. Zum Beispiel muss in NRW die eigene Bewerbung erfolgt sein, um das Rechtsschutzbedürfnis für eine Studienplatzklage durchführen zu können!
Für NRW, Schleswig-Holstein und Berlin läuft die Antragsfrist für außerkapazitäre Anträge noch bis zum 01. Oktober 2023 für das Wintersemester 2023/2024.
Nutzen Sie das kostenfreie, telefonische Erstgespräch, wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage!
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
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