Studienplatzklage Pichon + Pichon - Wir machen Studierende
Bewerbungen zum Studium, die über das Dialogorientierte Service Verfahren eingericht werden müssen, früher ZVS jetzt hochschulstart, sind fristgebunden.
Die Frist hierfür ist am 15. Januar abgelaufen.
Für Bachelor- bzw. Masterstudiengänge verhält sich das oftmals anders.
Für die Studienplatzklage ist es nicht in allen Bundesländern zwingend erforderlich, dass die eigene Bewerbung z.B. bei hochschulstart eingereicht wurde.
Erkundigen Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten einer Studienplatzklage für Ihr Wunschstudium bei einem unverbindlichen, kostenfreien telefonischen Erstgespräch.
50 Jahre Studienplatzklage Pichon + Pichon - wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
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Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
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