Zulassung über die Studienplatzklage - Master Architektur - Wir machen Studierende

16. 02. 2024

Auch das geht! Eine Studienplatzklage für ein Masterstudium.

Wir freuen uns über die Zulassung zum Master Studium der Architektur über die Studienplatzklage.

Der Bologna Prozess, der unser Bildungssystem in Grund- und weiterführende Studiengänge unterteilt hat, zeigt nach wie vor viele Schwächen, selbst nach mehreren Jahrzehnten Handhabung. Oftmals ist der Master Abschluss nicht unbedingt für das zukünftige Berufsleben maßgebend, außer es wird von der monetären Seite betrachtet.

Anders jedoch in der Architektur:

Wer die Berufsbezeichnung Architekt tragen möchte, MUSS zwingend Mitglied der Architektenkammer sein. Der Zugang wird neben weiteren Voraussetzungen nur gewährt bei Absolvierung eines 8-semestrigen Bachelors oder eben dem erfolgreichen Abschluss des Masters der Architektur.

Der Ausschluss von Studien-Interessierten steht nicht nur bei humaner Betrachtungsweise einem Bildungssystem wie dem Europäischen konträr gegenüber, diese Verweigerung zur Weiterqualifizierung im gewünschten Studiengang ist auch ein Eingriff in das Recht auf freie Berufswahl.

Der Masterstudiengang in Architektur hat weitreichende Auswirkungen auf das zukünftige Wirken und Handeln des Architekten.

In den meisten Bundesländern sind diese Regelungen im  Baukammergesetz verankert, analog hierzu schreibt das ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMERGESETZ SCHLESWIG-HOLSTEIN (ARCHINGKG) im Sinne des Verbraucherschutzes vor, dass der Eintrag in die Architektenliste, somit die Zugehörigkeit zur Architektenkammer, zwingend erforderlich ist. Infolgedessen ist der Master-Abschluss ein zwingend zu erfüllender Teil der Ausbildung zum Architekten.

Wenn ein Staat derartige Einschränkungen vorgibt, dann sollte den Studierwilligen auch die Möglichkeit gegeben werden, zu studieren.

Wir setzen uns für Ihr Recht ein. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches, kostenfreies Telefongespräch.

Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.

zurück

Rufen Sie uns an

Kontakt

Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr