Zulassung über die Studienplatzklage - Wir machen Studierende
Wir gratulieren zur Zulassung über das Losverfahren im außerkapazitären Zulassungsverfahren - der Studienplatzklage!
Über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde ein Losverfahren zur Vergabe zwei weiterer Studienplätze angeordnet. Einer unserer Mandanten hatte das sog. Losglück!
Möchten Sie auch ein Studium beginnen, welches mit einem NC belegt ist? Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten?
Für eine Studienplatzklage gibt es recht wenig Formerfordernisse, die Sie als Studierwilliger einzuhalten haben.
In vielen Bundesländern wird zwar die eigene Bewerbung vorausgesetzt, aber eben nicht in allen!
Erkundigen Sie sich bei einem kostenfreien, unverbindlichen telefonischen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten. Wir sind seit über 50 Jahren auf dem Gebiet der Studienplatzklage unterwegs.
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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
info@studienplatzklage-pichon.de