Fristen für die Studienplatzklage - Wir machen Studierende

11. 03. 2024

Die Universitätsstädte Bremen, Potsdam und Saarbrücken

erwarten zum 15.03. die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung.

Die Studienplatzklage teilt sich in grundsätzlich mindestens 2 Schritte. Zum Einen ist neben der evtl. erforderlichen eigenen Bewerbung ein Antrag an die jeweilige Hochschule auf außerkapazitäre Zulassung zu stellen.

An dieser Stelle ist es sehr wichtig, dass Sie wissen, dass dieser Antrag FRISTGEBUNDEN ist. Genauso wie z. B. die Fristen für die eigene Bewerbung.

Der erfolgreiche Verlauf einer Studienplatzklage ist somit u.a. davon abhängig, dass FRISTGERECHT der Antrag an die Universität gestellt wird.

Im weiteren Verlauf erfolgt alsdann die Antragstellung an das zuständige Verwaltungsgericht. Diese ist nicht fristgebunden, sollten jedoch zeitnah erfolgen, so dass die Angelegenheit auch bei Gericht zügig ihre Erledigung findet.

Für Sie als studierwillige Person ist folgendes zu beachten: Erkundigen Sie sich umfassend über Ihre Möglichkeiten zur Erlangung eines Studienplatzes.

Wenn der Prüfungserfolg beim Abitur nicht durchschlagend gut war, dann muss der Traum eines NC gebundenen Studiums nicht platzen!

Es gibt neben dem Auslandsstudium, der Wahl des Studiums an einer privaten Universität eben auch noch die Möglichkeit der Studienplatzklage!

Erkundigen Sie sich bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch bei uns. Wir sind die älteste, spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Sachen Studienplatzklage.

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

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