Studienplatzklage Master - Wir machen Studierende

13. 03. 2024

Ich bekomme keinen Master Studienplatz, dabei bewerbe ich mich schon seit x Semestern!

Woran liegt es? Kann ein Studienplatz für ein Masterstudium eingeklagt werden?

Die Vergabe von Studienplätzen für ein Masterstudium unterliegt im Wesentlichen 2 Kriterien:

                                              1. Sind die Voraussetzungen erfüllt?

                                              2. Wieviele Studienplätze für das Masterstudium stehen zur Verfügung?

Eine Studienplatzklage kann durchaus bei der Erlangung eines Studienplatzes für ein Masterstudium helfen! Jedoch müssen genau diese beiden Fragen geklärt sein.

Viele Bachelor Absolventen haben den ersten Teil des konsekutiven Studiums im Ausland absolviert. Oder an einer Fachhochschule, an einer privaten Universität oder ganz simple an einer anderen staatlichen Hochschule und möchten nun den Master woanders absolvieren.

Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Neue(r) PartnerIn, Spezialisierung auf einen Bereich im Studium, Familiengründung, whatever!

Die Herangehensweise für die Studienplatzklage für ein Masterstudium ist differenziert zu betrachten.

Mögliche Ablehnungsgründe können fehlende ECTS oder gar ganze Module sein. Nehmen wir das Modul Volkswirtschaftslehre z. B. im Studium der BWL. Gehen wir nicht alle davon aus, dass es hier keine Unterschiede geben sollte, zumindest keine nennenswerten Differenzen in der Lehre und dem Aufbau.

Das sah eine Hochschule in NRW anders. Es sei an bestimmten Stellen nicht "genug" VWL gelehrt worden, die Spezifikation fehle. Vom Verständnis her sollte doch das Modul/die Module der VWL das Grundwissen im Bachelor Studium vermitteln, nicht wahr?

Der Bologna Prozess hat doch genau das auf den Weg gebracht! Die Vergleichbarkeit der Studienfächer, das "problemlose" weiter studieren an nahezu jeder Hochschule. Aber auch nach 25 Jahren funktioniert dies nicht reibungslos, sehr zum Leidwesen der Studierwilligen.

Das Urteil fällte seinerzeit das Verwaltungsgericht. Es wurde entschieden, dass ein kleiner Teil "nachgeholt" werden musste.

Was ist mit den Studierenden der Architektur, die den Bachelor an einer Fachhochschule absolviert haben? Zahlreiche AbsolventInnen möchten an einer staatlichen Hochschule den Master anschließen und werden - mangels ECTS - nicht zugelassen. Wenn der Titel ARCHITEKT angestrebt wird, - wofür sonst studiere ich Architektur??? -, muss ich zwingend in der Architektenkammer Mitglied sein. Die Grundvoraussetzung hierfür ist 4-jähriges studieren, Regelstudienzeit.

Somit bleibt nur der Weg über das Masterstudium, ansonsten bin ich Dipl.-Ing. für Architektur.

Die Kapazitätenfrage ist selbstverständlich auch ein Thema. In der Regel gibt es im Verhältnis zu den Bachelor Studienplätzen nur 2/3 Masterstudienplätze.

Haben Sie Interesse mehr zu erfahren? Eine Studienplatzklage kann den Weg zum Wunsch Studium ebnen!

Erkundigen Sie sich bei der ältesten, spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Studienplatzklagen.

Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Team gerne zur Verfügung, offen, transparent und individuell erörtern wir Ihnen Ihre realistischen Chancen.

 

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