Studienplatz einklagen ... rechtzeitig informieren!

18. 12. 2018

Sie begehren einen Studienplatz? Sie haben sich erfolglos beworben bei hochschulstart / der Stiftung für Hochschulzulassung? Informieren Sie sich über Studienplatzklagen bei uns, der ältesten spezialisierten Kanzlei.

Sie möchten studieren und die Zusage zum Studienplatz blieb bisher aus?

Die nächste Frist zur Bewerbung über hochschulstart naht.

Der 15. Januar 2019 ist das Ende der ersten Ausschlußfrist für das kommende Sommersemester.

Informieren Sie sich zum Thema Studienplatzklage bei uns, der ältesten spezialisierten Kanzlei zum Thema Studienplatz einklagen.

Sie werden individuell über Chancen, Ablauf und Kosten zum Thema Studienplatz einklagen beraten.

Ob Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Lehramt oder Bachelor und Master - bei der Studienplatzklage ist Fachkompetenz und Erfahrung erforderlich.

Zögern Sie nicht, wenn es um Ihr Wunsch Studium und Ihre Zukunft geht.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an unter 02361-59055 oder mailen uns Ihr Anliegen an info@studienplatzklage-pichon.de

 

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr