FRISTEN - FRISTEN - FRISTEN! Das Winter Semester naht ...
Liebe Studieninteressierte, verehrte Eltern! Als sog. "Alt" - Abiturient naht die Frist zur Bewerbung über hochschulstart! Sollten Sie bisher keinen Studienplatz zugewiesen bekommen haben, so ist es erforderlich, dass Sie bis zum 31.05.2019 sich bei hochschulstart bewerben. Interessieren Sie sich für eine "Studienplatzklage", wir sind die älterstes spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Angelegenheiten des Kapazitätsrechts. Warten Sie nicht die Ablehnungsbescheide der Universitäten ab! Kommen Sie Ihrem Ziel näher, das gewünschte Studium der Medizin, der Tiermedizin, der Zahnmedizin oder was auch immer Ihr Studienwunsch ist, aufnehmen zu können.
Wir beraten Sie individuell, kompetent und transparent!
Kontaktieren Sie uns unter 02361 - 59 0 55, wir agieren bundesweit für Sie.
zurückRufen Sie uns an
Kontakt
Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?
Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:
Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 12:00 Uhr
02361-59055
info@studienplatzklage-pichon.de