Studienplatz-Klage

Auf studienplatzklage-pichon.de finden Sie alle relevanten und wichtigen Informationen, um sich einen Ihnen gesetzlich zugesicherten Studienplatz zu sichern. Mit Pichon & Pichon Rechtsanwälte haben Sie dabei den richtigen Partner an Ihrer Seite.

Die Zulassung zum Studium ist ein verfassungsmäßig verbürgtes Grundrecht. Daher können Sie, sollten Hochschule oder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen Ihnen keinen Studienplatz zuweisen, Ihren Studienplatz einklagen.

Unsere Kanzlei führt seit 50 Jahren erfolgreich Studienplatzklagen durch. Mit dieser langjährige Erfahrung können wir Ihre Klage Studienplatz besonders gut betreuen.

Insbesondere Studieninteressierte an einem Medizin-Studium stehen oftmals vor dem Problem, dass sie nicht direkt einen Studienplatz erhalten. Eine Studienplatzklage Medizin gehört daher zu den Klagen, bei denen wir Sie besonders unterstützen können. Aber auch für andere Studiengänge, wie z.B. Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Studienplatzklage.

Möchten Sie mehr Informationen über eine Studienplatzklage? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Rückruf-Service:

Telefon: 02361 - 59055

Entscheidend für die Durchführung einer Klage sind in der Regel natürlich auch die Studienplatzklage Kosten. Bitte folgen Sie dem Link um eine genauere Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten zu erhalten.

50 Jahre Erfahrung mit Studienplatzklagen: Pichon & Pichon Rechtsanwälte. 

Vertrauen Sie nicht irgendjemandem – vertrauen Sie uns!

Für Ihren Erfolg

Ihre Vorteile bei der Studienplatzklage mit der Kanzlei Pichon

  • Kostenloses telefonisches Erstgespräch
  • Ein zuverlässiger und erfahrener Partner
  • 50 Jahre Kompetenz bei Studienplatzklagen – bundesweit und bei zahlreichen Fächern

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Klären Sie die ersten Fragen. Wie sind die Chancen einer Klage, wie lange dauert es und wie hoch sind die Kosten?

Wir sind zu folgenden Bürozeiten erreichbar:

Mo.-Do.: 9:00 bis 17:00 Uhr

Fr.:          9:00 bis 12:00 Uhr

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